Für eine rechte und gute öffentliche Verwaltung
Der Bürgerbeauftragte wacht darüber, dass die finnischen Behörden und Amtspersonen bei der Erfüllung ihrer Dienstaufgaben das geltende Recht beachten. Darüber hinaus erstreckt sich seine Überwachungskompetenz auch auf alle anderen Personen und Instanzen, die mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind.
Der Bürgerbeauftragte sowie die stellvertretenden Bürgerbeauftragten werden für jeweils vier Jahre vom Parlament gewählt. Sie nehmen ihre Aufgaben unparteiisch und unabhängig vom Parlament wahr.
Der Bürgerbeauftragte informiert das Parlament in jährlichen Tätigkeitsberichten und bei Bedarf auch in Sonderberichten über seine Tätigkeit und seine Beobachtungen.
Das Amt des Bürgerbeauftragten bekleidet zurzeit Dr. jur. Assessor Petri Jääskeläinen. Stellvertreter Bürgerbeauftragte sind Lic. jur. Maija Sakslin und Lic. jur. Mikko Sarja.
Beschwerden beim Bürgerbeauftragten
An den Bürgerbeauftragten kann man sich wenden, wenn man meint, dass eine Behörde oder eine Amtsperson geltendes Recht missachtet oder ihre Pflichten vernachlässigt hat.
Das Recht zur Beschwerde beim Bürgerbeauftragten hat jeder. Gegenstand können Umstände sein, die die eigene Person betreffen, aber man kann die Beschwerde auch seitens eines Dritten oder gemeinsam mit Anderen einbringen. Die Untersuchung einer Beschwerde ist für den Beschwerdeführer kostenlos.
Beschwerden sollten nach Möglichkeit in finnischer, schwedischer oder samischer Sprache oder gegebenenfalls in englischer Sprache abgefasst werden.